Langsam weiß es jeder Hausbesitzer in der Bundesrepublik.....
Bundesweit ist nach § 18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986 - 30 eine Erstprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte bis spätestens 31.12. 2015 durchzuführen. Weitere Informationen unter www.dichtigkeitsprüfung4you.de
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